Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020.
Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Zwischen der Osnabrücker Stadtwerke AG und der Stadt Osnabrück ist vertraglich verbindlich zu vereinbaren, dass alle 5 Jahre ‑ erstmalig im Jahr 2025 ‑ eine Überprüfung stattzufinden hat, ob die kommunale Wohnungsgesellschaft, die als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Osnabrück AG errichtet worden ist, aus der Stadtwerke Osnabrück AG herauszulösen ist und als eigenständige städtische Gesellschaft fortzuführen ist, und zwar mit dem gesamten Bestand an Immobilien, Wohnungen, Mietverhältnissen und ähnlichem. Der gesamte Personalbestand ist in diesem Falle ohne materielle oder soziale Nachteile für die Betroffenen zu übernehmen, wobei die Personalkosten, die auf der Führungsebene entstehen, erforderlichenfalls angepasst werden können.
Begründung:
Die Gründung der KWG unter dem Dach der Osnabrücker Stadtwerke AG ist nicht zuletzt damit begründet worden, dass die Osnabrücker Stadtwerke AG in diesem Bereich bereits aktiv sind, dementsprechend auch schneller zu den angestrebten Erfolgen kommen können und über das erforderliche Personal und das unternehmerische Know-how verfügen. Im Laufe der Jahre wird die KWG so weit entwickelt und stabil sein, dass sie als eigenständige städtische Gesellschaft fortgeführt werden kann mit der Folge, dass die Gesellschaft in weitaus stärkerem Maße der politischen Steuerung durch die gewählten Vertreter der Osnabrücker Bürgerschaft unterliegt. Da es sich bei der KWG sowohl um ein wichtiges sozialpolitisches als auch um ein wichtiges stadtentwicklungspolitisches Steuerungsinstrument handelt, ist es anzustreben, dass diese Gesellschaft perspektivisch zu einer eigenständigen städtischen Gesellschaft unter der politischen Führung des Rates der Stadt Osnabrück steht.