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Ratsrechte beim Verkauf

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Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020

Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die zu errichtende kommunale Wohnungsgesellschaft muss vor jeglichem willkürlichen Verkauf geschützt sein, ein Verkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft ist nur möglich auf der Grundlage hoher Anforderungen:

Im Gesellschaftsvertrag der KWG ist festzuschreiben, dass für den Verkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft eine 3/4-Mehrheit im Rat der Stadt Osnabrück erforderlich ist. Darüber hinaus ist in einem Vertrag zwischen der Stadt Osnabrück und der Osnabrücker Stadtwerke AG zu vereinbaren, dass sich die Osnabrücker Stadtwerke AG an dieses Erfordernis hält. Im Falle der Zuwiderhandlung steht der Stadt Osnabrück ein Vorkaufsrecht zu auf der Grundlage eines Vorzugskaufpreises von 10 % des Schätzwertes der Gesellschaft und ihrer Immobilien.

Begründung:

Die zu errichtende kommunale Wohnungsgesellschaft soll vor jeglichem willkürlichen Verkauf geschützt sein, ein Verkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft soll nur möglich sein auf der Grundlage hoher Anforderungen.