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In der Präambel zu berücksichtigende Punkte

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Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020

Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:

In der Präambel des Gesellschaftsvertrages der KWG sind folgende Formulierungen aufzunehmen:

Die KWG ist sich jederzeit ihrer Verantwortung gegenüber der Osnabrücker Bevölkerung bewusst, auf deren Veranlassung sie entstanden ist. Maximale Transparenz und Berücksichtigung demokratischer Prinzipien sind deshalb grundlegende Werte.

Die KWG ist eine sozialpolitische Aufgabe der Stadt Osnabrück zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum auch als Daseinsvorsorge für die Menschen. Dies führt trotz Berücksichtigung wirtschaftlichen Denkens zu Entscheidungen, die sozial, nachhaltig, ökologisch und klimafreundlich orientiert sind.

Die KWG berücksichtigt insbesondere Bevölkerungsgruppen, die geringere Chancen auf dem freien Wohnungsmarkt haben, dabei aber auch auf eine Ausgewogenheit der sozialen Gruppen im jeweiligen Wohngebiet achten.

Die KWG begreift sich als Teil der öffentlichen Infrastruktur und berücksichtigt deshalb auch ihre Aufgabe, vielfältige und lebendige Stadtteile zu entwickeln.

Die KWG arbeitet nicht gewinnorientiert.

Begründung:

Die Aufnahme der im Antrag wiedergegebenen Gesichtspunkte in die Präambel entspricht der Verständigung der Mitglieder des Projektausschusses zu Beginn der Arbeit des Projektausschusses im Hinblick auf die Zielsetzungen, die mit der zu gründenden KWG verfolgt werden.