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Immobilien der Stadt

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Wie viele Grundstücke und Häuser/Wohnungen sind aktuell im Besitz der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften?

Die Stadt Osnabrück besitzt nur eine kleine Zahl an Mietwohnungen, die als Hausmeisterwohnungen u.ä. verwendet werden oder zur Unterbringung von Wohnungslosen. Ausnahme: Neubau von 21 Wohnungen in Wüste (s.u.).

Mehrere größere Flächen sind für den Bau von Miet- und Eigentums-Wohnungen in der Planung, teilweise werden dafür noch Investoren (Bauträger) gesucht. Das Haupthindernis bei den Verhandlungen sind offensichtlich die hohen Grundstückspreise.


(Stand: Mitte 2018, s.u.)

Wohnungsbestand: Die Stadt Osnabrück verfügt im Eigentum über insgesamt 64 Wohnungen und 4 Wohnheime. Von den 64 Wohnungen werden 26 Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumhilfe belegt. Bei den anderen Wohnungen handelt es sich um normale Mietverhältnisse, größtenteils um ehemalige Hausmeisterwohnungen an Schulen und Wohnungen auf den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren. 
Stadtwerke und Klinikum besitzen einzelne Dienstwohnungen und Gäste-Appartments. Die bilanziellen Buchwerte der Gebäude inkl. Grundstücke belaufen sich auf insgesamt rd. 4.000.000,00 € .

Aktuell baut die Stadt jedoch erstmalig seit langem wieder selbst Wohnungen: 21 Wohneinheiten in Wüste, die für 5,60€ an MieterInnen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden sollen (Sozialbindung).

Bauflächen in der Entwicklung im Eigentum der Stadt (kurz- und mittelfristig):

Grundstücke an der Helenenstraße, Kokschestraße, Atterstraße, Weberstraße und Lotterstraße ergeben zusammen 11.603qm, mit einem von der Stadt angegebenen Bodenrichtwert von 2,5Mio.€. Das entspricht ca. 215€/qm im Durchschnitt.

Bauflächen in der Entwicklung mit städtischen Eigentumsanteilen (mittel- und langfristig) : Große Eversheide, Am Finkenhügel, Voxtrup nördlich der Meller Str.

Dazu liegt uns keine Angabe der Grundstücksflächen vor.

Dazu kommt noch die Fläche des Hofs Entrups mit ca. rund 170.000 m2, hier liegen noch keine planungsrechtlichen Überlegungen vor.

Beim Grundstückswert muß beachtet werden, dass ein erheblicher Unterschied besteht zwischen erschlossenen (baufertigen) und nicht erschlossenen Flächen, wo noch Versorgungsleitungen oder Straßen gelegt werden müssen.

Quellen:

Unterlagen des Stadtrats aus 2018:
2018/2486-01-01
VO/2018/2276-01

https://ris.osnabrueck.de/bi/yw010.asp

https://fraktion-gruene-os.de/ratspolitik/ratsanfragen/ratsanfragen-einzelansicht/article/wohnimmobilien_im_besitz_der_stadt_osnabrueck-1/

https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1650739/stadt-osnabrueck-baut-jetzt-selbst-wohnungen