Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020
Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die zu errichtende kommunale Wohnungsgesellschaft muss vor jeglichem willkürlichen Verkauf geschützt sein, ein Verkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft ist nur möglich auf der Grundlage hoher Anforderungen:
Da die Gründung der kommunalen Wohnungsgesellschaft auf einem Votum der Osnabrücker Bürgerschaft beruht, ist vor einem möglichen Verkauf der KWG ein erneuter Bürgerentscheid durchzuführen.
Begründung:
Die zu errichtende kommunale Wohnungsgesellschaft soll vor jeglichem nicht absolut notwendigem Verkauf geschützt sein, ein Verkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft soll nur möglich sein bei Erfüllung hoher Anforderungen