Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Antrag zum Gesellschaftszweck

adminwp

Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am  22.6.2020

Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Im Rahmen der zwischen der Stadt Osnabrück und der Stadtwerke Osnabrück AG zu erstellenden schuldrechtlichen Vereinbarung wird verbindlich Folgendes geregelt:

Im Hinblick auf sämtliche Grundstücke, die im Eigentum der zu gründenden Wohnungsgesellschaft stehen werden, wird zugunsten der Stadt Osnabrück ein im jeweiligen Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht errichtet, wobei im Hinblick auf den Kaufpreis, der im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts zu entrichten ist, festgelegt wird, dass der jeweilige Buchwert zugrundezulegen ist. Diese Regelung gilt für sämtliche im Eigentum der zu gründenden Wohnungsgesellschaft stehenden Grundstücke, seien sie von der Stadt Osnabrück in die Gesellschaft eingebracht worden, seien sie von der Osnabrücker Stadtwerke AG in die Gesellschaft eingebracht worden oder seien sie von der Wohnungsgesellschaft von Dritten erworben. Die Eintragung des Vorkaufsrechts erfolgt jeweils mit der Eigentumsumschreibung zugunsten der Wohnungsgesellschaft.